E-Auto Förderung Elektroauto E-Mobilität Autohaus Schlingmann Waren (Müritz)

FÖRDERUNG E-MOBILITÄT

BIST DU DABEI?
Dann profitierst du von staatlichen Fördermöglichkeiten.

Kurzüberblick zur Förderprämie:

Anspruchsberechtigt: 
Privatpersonen (keine Unternehmen) mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.  Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 €.

Höhe der Förderung:
Basisförderung: Elektroauto 3.000 €, Plug-in-Hybrid 1.500 €

Haushaltseinkommen:
bis 45.000 €: Elektro 5.000 €, PHEV 3.500 €
bis 60.000 €: Elektro 4.000 €, PHEV 2.500 €
bis 80.000 €: Elektro 3.000 €, PHEV 1.500 €

Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind (max. 1.000 €),
insgesamt max. 6.000 € Förderung
Gültig für Kauf oder Leasing.
Mindesthaltedauer des Fahrzeugs: 36 Monate.

Förderfähig sind: 
EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit reinem E-Antrieb 
oder extern aufladbaren Hybriden (Plug-in-Hybride bzw.
Range Extender) mit CO₂ ≤ 60 g/km 
oder elektrisch mindestens 80 km Reichweite.
Gültig für Neufahrzeuge, erstmals in Deutschland zugelassen.

Antrag: 
Der Prämienantrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung erfolgen.

Laufzeit: 
Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet, sobald das Budget ausgeschöpft ist oder spätestens am 31.12.2028.

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