BIST DU DABEI?
Dann profitierst du von staatlichen Fördermöglichkeiten.
Kurzüberblick zur Förderprämie:
Anspruchsberechtigt:
Privatpersonen (keine Unternehmen) mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr. Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 €.
Höhe der Förderung:
Basisförderung: Elektroauto 3.000 €, Plug-in-Hybrid 1.500 €
Haushaltseinkommen:
bis 45.000 €: Elektro 5.000 €, PHEV 3.500 €
bis 60.000 €: Elektro 4.000 €, PHEV 2.500 €
bis 80.000 €: Elektro 3.000 €, PHEV 1.500 €
Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind (max. 1.000 €),
insgesamt max. 6.000 € Förderung
Gültig für Kauf oder Leasing.
Mindesthaltedauer des Fahrzeugs: 36 Monate.
Förderfähig sind:
EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit reinem E-Antrieb
oder extern aufladbaren Hybriden (Plug-in-Hybride bzw.
Range Extender) mit CO₂ ≤ 60 g/km
oder elektrisch mindestens 80 km Reichweite.
Gültig für Neufahrzeuge, erstmals in Deutschland zugelassen.
Antrag:
Der Prämienantrag muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung erfolgen.
Laufzeit:
Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet, sobald das Budget ausgeschöpft ist oder spätestens am 31.12.2028.
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